Der Ersatz von Reifen darf ausschließlich an den Stationen unserer Reifenpartner (Driver, Euromaster, EFR, 4Fleet Group oder FirstStop) erfolgen.
Es werden nur Sommerreifen von uns übernommen welche mit den originalmontierten Reifengrößen übereinstimmen.
Bei der Montage der Winterreifen ist die kleinste Größe, wie in der Zulassungsbescheinigung Teil I beschriebenen, zu verwenden.
Wenn Sie feststellen, dass die Reifen ein abweichendes, zum Beispiel schiefe Abriebmuster aufweisen, so sollten Sie sich so schnell wie möglich mit dem Reifenspezialisten in Verbindung setzen, um die Auswuchtung Ihres Fahrzeugs überprüfen zu lassen.
Bei einer Beschädigung des Reifens durch Fremdeinflüsse kann der Ersatz durch einen unserer Reifenpartner erfolgen. Die Kosten sind nicht in der Leasingrate enthalten und werden dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt.